Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des Schullebens und bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten, die Bildung und Entwicklung Ihrer und aller Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. An unserer Schule gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte für Eltern, sich aktiv einzubringen und so den Schulalltag positiv zu gestalten. Natürlich nicht “nur” für Eltern, sondern für alle Erziehungsberechtigte.
Freiwillige Elternarbeit trägt zu einem positiven Schulklima und einer starken Schulgemeinschaft bei. Durch Ihre Mitgestaltung von Aktivitäten und Projekten lernen Sie als Eltern die Lehrer- und Schülergemeinschaft besser kennen und entwickeln ein gemeinsames Verständnis für die Schule. Elternarbeit kann auch eine Bereicherung für das eigene Leben sein. Durch die Mitarbeit in der Schule können Sie neue Fähigkeiten und Kompetenzen erlernen, knüpfen Kontakte zu anderen Eltern und engagieren sich für die Zukunft ihrer Kinder.
Eine aktive Elternmitarbeit hat das Ziel, zu einer höheren Zufriedenheit von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen beizutragen. Es stärkt das soziale Miteinander und fördert besseres Verständnis füreinander. Elternarbeit ist eine Bereicherung für alle Beteiligten, durch die aktive Beteiligung von Eltern kann die Schule zu einem Ort werden, an dem Kinder und Jugendliche optimal lernen und sich entwickeln können.
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig. Sie können beispielsweise “formal” als Elternvertreter in verschiedenen Gremien mitarbeiten und gestalten.
"Fuktion" / Gremium
Aufgaben / Inhalte
Weitereführende "Funktionen" / Gremienteilnahme
Gesetzliche Grundlage / weitere Informationen
An der Gestaltung des Schullebens und der Unterrichts- und Erziehungsarbeit wirken die
Erziehungsberechtigten mit, u.a. durch Teilnahme an Beratungen und Entscheidungen schulischer Gremien
Alle Erziehungsberechtigte sind Teil “Ihrer” Elternversammlung
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Jugendhilfe
Freiwillig als Mitglied
Die Elternversammlung dient der Information und dem Meinungsaustausch über schulische Angelegenheiten, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse oder Jahrgangsstufe
Aus allen Teilnehmern der Elternversammlung werden gewählt:
1. zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher und
2. zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz.
Sie üben die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten in der Schule aus
Sie sind automatisch Mitglied der Gesamtelternvertretung
Setzt sich ein für ein gutes Schulklima, ein motivierendes Lernumfeld und konstruktives Miteinander ein
Aus der Gesamtelternvertretung heraus ... werden Mitglieder für die unten stehenden Funktionen und Gremine gewählt
Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung
Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal
Die Schulkonferenz berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten
(1) Stimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenz sind [...]
4. vier von der Gesamtelternvertretung gewählte Erziehungsberechtigte ...
In den Fachkonferenzen wird regelmäßig über die wissenschaftliche Weiterentwicklung des Faches, des Lernbereichs oder des Fachbereichs sowie über die zugehörige Fachliteratur berichtet
Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen
Je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten nehmen beratend an den Fachkonferenzen teil
Sie besteht aus den für jede Klasse gewählten beiden Klassensprechern und zusätzlich aus dem Schulsprecher und seinen Stellvertretern
Die Gesamtschülervertretung (GSV) vertritt die Rechte aller Schülerinnen und Schüler und setzt sich für deren Belange und Interessen ein
(2) Mitglieder in der Gesamtschülervertretung mit beratender Stimme sind je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Gesamtelternvertretung und der Gesamtkonferenz sowie die nach Absatz 6 gewählten Vertrauenslehrkräfte
Der Bezrikselternausschuss ist Zuständig für die Wahrnehmung der Interessen aller Eltern im Bezirk und für die Vorbereitung im Bezirksschulbeirat (BSB)